Nordostschweizerischer Hornusserverband

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Kindersicherung in Fahrzeugen

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WICHTIGE MITTEILUNG

Sowohl Eltern, Hornusser wie auch Nachwuchsbetreuer, welche den Nachwuchs zu den verschiedenen Veranstaltungen transportieren werden ab dem 1. April 2010 mit einer neuen Strassenverkehrsregelung konfrontiert werden.

Ab dem 1. April 2010 gelten punkto Kindersicherheit neue Vorschriften. Laut diesen müssen Kinder bis zwölf Jahre oder 150 cm (was zuerst eintrifft) eine Kinderrückhaltevorrichtung (Kindersitz, Sitzerhöher, Babyschalen) verwenden.

Auf allen Plätzen, welche mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, müssen diese auch verwendet werden. Diese Pflicht gilt in allen Fahrzeugen insbesondere auch in Reisecars und Fahrzeugen von Sportvereinen.

Der Fahrzugführer ist verantwortlich, dass Kinder bis 12 Jahren korrekt gesichert sind.

Im Bezug auf die Kindersicherung gilt Grundsätzlich:

Alter/Grösse

Vorgeschriebene Sicherung

Kinder unter 12 Jahren, wenn sie kleiner als 150 cm sind

Geeignete Kinderrückhaltevorrichtung, welche gemäss der Serie 03 oder 04 des ECE Reglements Nr. 44 geprüft ist

Kinder ab einer Körpergrösse von 150 cm und ab 12 Jahren

 Vorhandene Sicherheitsgurte

Weitere Informationen finden Sie auch unter

Bundesamt für Strassen

oder



Roman Schaad, Kapo Bern

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 05. April 2010 um 09:35 Uhr  
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